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Biodiversitätsstrategie für Rheinland-Pfalz

Die Grundlage für Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Aktion Grün bildet  die Biodiversitätsstrategie des Landes. Lesen Sie mehr:

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Indikatorenbericht zur Biodiversitätsstrategie des Landes

Der Bericht zeigt, wo Rheinland-Pfalz bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt steht. Er ist eine wesentliche Grundlage zur Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie von Rheinland-Pfalz, die Anfang nächsten Jahres erfolgen soll.

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Broschüre –  Gemeinsam Arten schützen

Wir haben Ihr Interesse geweckt? In der Broschüre finden Sie viele Informationen rund um die „Aktion Grün“.

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Ihr Förderantrag zur Aktion Grün

Zuständige Stellen

Bitte senden Sie Ihren Förderantrag (Antragsformulare und Anlagen stehen zum Herunterladen bereit) an die für Sie zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD).

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord
Obere Naturschutzbehörde
Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz
E-Mail: aktiongruen(at)sgdnord.rlp.de

oder

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
E-Mail: aktiongruen(at)sgdsued.rlp.de

 

Antragsformulare

Für Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Projektförderung verwenden Sie nachfolgenden Antragsvordruck:

Antrag auf allgemeine Projektförderung herunterladen

 

Anlagen für kommunale Antragsteller

Sie sind ein kommunaler Maßnahmenträger, dann fügen Sie dem Antrag auf allgemeine Projektförderung bitte folgende Anlage bei.

Erklärung zur Sicherung der Eigenleistung und Folgekosten herunterladen

Steht der Antrag im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme, sind zwei weitere Anlagen einzureichen.

Übersicht Haushalts- und Finanzlage herunterladen

Kommunalaufsichtliche Stellungnahme herunterladen

 

Fördergrundsätze und Förderrichtlinien

Fördergrundsätze Naturschutz und Landespflege

Für Maßnahmen des Landesprogramms Aktion Grün wird die am 1. September 2022 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Fördergrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege)“ zugrunde gelegt.

Fördergrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege herunterladen

 

Förderung von Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns

Für Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, des Klimaschutzes und der Lebensqualität in den Kommunen bietet die am 6. Juli 2022 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Möglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns und damit der Verbesserung der grünen Infrastruktur im urbanen Bereich.

Verwaltungsvorschrift Stadt- und Dorfgrün herunterladen