Höfken: „Gefährdung der Heuschrecken und Schaben rückläufig“

49 Prozent der Heu- und Fangschrecken, Schaben sowie Ohrwürmer sind gefährdet / Fortführung der Anstrengungen für Schutz und Erhalt der Geradflügler notwendig.

„Rund die Hälfte der Geradflüglerarten wie Heuschrecken, Fangschrecken, Schaben und Ohrwürmer im Land ist gefährdet. 1991 lag die Gefährdungsrate noch bei 68 Prozent. Nicht zuletzt Biotoppflegemaßnahmen in Schutzgebieten sowie der Vertragsnaturschutz haben zur Stabilisierung zahlreicher Vorkommen beigetragen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich der Veröffentlichung der Roten Liste Geradflügler. Bestandsverbesserungen konnten auch aufgrund der Folgen des Klimawandels bei einigen wärmeliebenden und mobilen Arten festgestellt werden – zum Beispiel bei der Blaufügeligen Ödlandschrecke, dem Wiesengrashüpfer oder der Gottesanbeterin. Insbesondere bei Arten, die auf Feuchtlebensräume oder historische Landnutzungsformen, wie etwa Schafweiden, angewiesen sind, ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen. Zu beobachten ist auch, dass die Zahl der eingeschleppten Arten steigt.

41 von 81 Arten nicht gefährdet
Von den 81 bewerteten und in Rheinland-Pfalz nachgewiesenen Geradflüglerarten sind insgesamt 41 Arten als ungefährdet eingestuft. Zum Vergleich: 1991 waren es 26 Arten. 13 Arten gelten als Neozoen und wurden, da aus anderen Regionen stammend, nicht bewertet – ihre Zahl steigt jedoch. 1991 gab es erst sechs bekannte Neozoen.
Vier Arten gelten aktuell als ausgestorben, so dass derzeit 64 Arten zur heimischen Fauna des Landes gehören. Mit der Westlichen Steppensattelschrecke, die warme Lebensräume wie Weinbaulagen bevorzugt, beherbergt Rheinland-Pfalz zum Beispiel eine in Europa sehr speziell verbreitete Art und hat daher auch eine besondere Verantwortung für deren Schutz.

Artenvielfalt ist unsere Lebensgrundlage
„Die Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten bildet unsere Lebensgrundlage. So ist der Schutz der Biodiversität auch eine gesellschaftspolitische Aufgabe und Verpflichtung. Die Roten Listen sind dabei ein wichtiger Gradmesser für den Erhaltungszustand der Arten“, führte Höfken an. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt hat im Auftrag des Umweltministeriums die Rote Liste Geradflügler mit Unterstützung externer Artenkenner aktualisiert. „Allen ehrenamtlich Aktiven und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich an dieser Stelle herzlich für ihr Engagement und das aufbereitete Wissen“, so die Ministerin. Wie bei allen Roten Listen bilde das Ergebnis künftig eine wertvolle Grundlage für Entscheidungen und Maßnahmen im Naturschutz. Besonders den Heuschrecken komme bei der Beurteilung von Eingriffen in die Natur und Landschaft und bei der Landschaftsplanung eine wichtige Rolle zu, betonte Höfken abschließend.

Hintergrund:
Die Aktualisierung der Roten Listen ist eine Zielsetzung aus der Biodiversitätsstrategie des Landes. Die Erarbeitung und Veröffentlichung wird über das Landesnaturschutzprogramm „Aktion Grün“ gefördert. Mit der „Aktion Grün“ hat die Landesregierung im Jahr 2017 ein Förderprogramm für den Erhalt der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz gestartet. Insgesamt stehen neun Millionen Euro für vier Jahre zur Verfügung. Unterstützt werden auch Verbände und Institutionen, Kommunen, Schulen und Kindergärten, die sich mit Projekten für den Schutz der Biodiversität einsetzen.
Die Rote Liste Geradflügler ist online abrufbar unter: https://lfu.rlp.de/de/naturschutz/daten-zur-natur-planungsgrundlagen/rote-listen/