
Ihr Förderantrag zur Aktion Grün
Zuständige Stellen
Bitte senden Sie Ihren Förderantrag (Antragsformulare und Anlagen stehen zum Herunterladen bereit) an die für Sie zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD).
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord
Obere Naturschutzbehörde
Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz
E-Mail: aktiongruen(at)sgdnord.rlp.de
oder
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
E-Mail: aktiongruen(at)sgdsued.rlp.de
Antragsformulare
Für Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Projektförderung verwenden Sie nachfolgenden Antragsvordruck:
Für Maßnahmen gemäß 7.2 der Förderrichtlinie Siedlungsgrün zur Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente (3.2.6) bzw. Aufwertung der Artenvielfalt (3.2.7) im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung verwenden sie den vereinfachten Antrag:
Vereinfachter Antrag (Festbetragsfinanzierung bis zu 1.500 Euro) herunterladen
Anlagen für kommunale Antragsteller
Sie sind ein kommunaler Maßnahmenträger, dann fügen Sie dem Antrag auf allgemeine Projektförderung bitte folgende Anlage bei.
Erklärung zur Sicherung der Eigenleistung und Folgekosten herunterladen
Steht der Antrag im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme, sind zwei weitere Anlagen einzureichen.
Übersicht Haushalts- und Finanzlage herunterladen
Kommunalaufsichtliche Stellungnahme herunterladen
Fördergrundsätze und Förderrichtlinien
Fördergrundsätze Landespflege
Für Maßnahmen des Landesprogramms Aktion Grün wird die am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Fördergrundsätze – Landespflege)“ zugrunde gelegt.
Fördergrundsätze herunterladen
Förderrichtlinie Siedlungsgrün
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Kommunen sowie des Naturschutzes im besiedelten Raum im Rahmen des Landesprogramms Aktion Grün ergänzt die allgemeinen Fördergrundsätze.