Ihr Förderantrag zur Aktion Grün
Zuständige Stellen
Bitte senden Sie Ihren Förderantrag (Antragsformulare und Anlagen stehen zum Herunterladen bereit) an die für Sie zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD).
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord
Obere Naturschutzbehörde
Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz
E-Mail: aktiongruen(at)sgdnord.rlp.de
oder
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
E-Mail: aktiongruen(at)sgdsued.rlp.de
Antragsformulare
Für Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Projektförderung verwenden Sie nachfolgenden Antragsvordruck:
Antrag auf allgemeine Projektförderung herunterladen
Anlagen für kommunale Antragsteller
Sie sind ein kommunaler Maßnahmenträger, dann fügen Sie dem Antrag auf allgemeine Projektförderung bitte folgende Anlage bei.
Erklärung zur Sicherung der Eigenleistung und Folgekosten herunterladen
Steht der Antrag im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme, sind zwei weitere Anlagen einzureichen.
Übersicht Haushalts- und Finanzlage herunterladen
Kommunalaufsichtliche Stellungnahme herunterladen
Fördergrundsätze und Förderrichtlinien
Fördergrundsätze Naturschutz und Landespflege
Für Maßnahmen des Landesprogramms Aktion Grün wird die am 1. September 2022 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Fördergrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege)“ zugrunde gelegt.
Fördergrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege herunterladen
Förderung von Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns
Für Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, des Klimaschutzes und der Lebensqualität in den Kommunen bietet die am 6. Juli 2022 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Möglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns und damit der Verbesserung der grünen Infrastruktur im urbanen Bereich.